Reha Bad Füssing

wissenswertes

Reha: Bad Füssing bietet hervorragende Möglichkeiten

Sie interessieren sich für eine Reha in Bad Füssing? Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, welche Formen der Rehabilitation und Prävention existieren. Sie erfahren außerdem, wie Sie Ihren Aufenthalt im Niederbayerischen Bäderdreieck auch dann bezuschussen lassen können, wenn eine stationäre Rehabilitation von Ihrer Krankenkasse abgelehnt wurde.

Unterschiede zwischen ambulanter Vorsorgekur und Reha

Wann kommt für mich eine Reha in Bad Füssing infrage - und wann eine ambulante Vorsorgekur? Um diese Frage beantworten zu können, ist es wichtig, genau zwischen den Begrifflichkeiten „Reha“ und „Vorsorgekur“ zu unterscheiden. Sehen wir uns die Definition daher etwas näher an.

Eine Reha in Bad Füssing kommt für Sie infrage, wenn bei Ihnen eine chronische Erkrankung besteht oder Sie von sonstigen schweren gesundheitlichen Einschränkungen betroffen sind. Dies ist beispielsweise häufig nach Operationen der Fall. In der Regel sind Sie entweder körperlich, seelisch oder geistig stark beeinträchtigt und es ist abzusehen, dass Sie im Alltag dauerhaft eingeschränkt sind. Das übergeordnete Ziel einer Rehabilitation ist es, eine Verschlimmerung Ihrer Beschwerden oder gar eine Pflegebedürftigkeit zu verhindern.

Die Vorsorgekur kommt hingegen in Betracht, wenn bei Ihnen ein Gesundheitsrisiko besteht, das in näherer Zukunft zu einer Erkrankung führen kann. Eine Vorsorgekur in Bad Füssing zielt zudem darauf ab, einen geschwächten Gesundheitszustand zu verbessern sowie Ihre Fähigkeiten zur Eigenverantwortung und Selbsthilfe zu erweitern. Häufig wird die ambulante Vorsorgekur auch offene Badekur genannt. Im Gegensatz zur stationären Rehabilitationskur, bei der sie in einer medizinischen Einrichtung untergebracht sind, können Sie sich die Kureinrichtung bei der ambulanten Vorsorge selbst aussuchen. Auch Ihren Aufenthalt in Bad Füssing organisieren Sie selbst.

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Was spricht für eine Vorsorgekur oder Reha in Bad Füssing?

Unabhängig davon, welche Kurvariante für Sie relevant ist: Bad Füssing erfreut sich aus guten Gründen einer hohen Beliebtheit. Es steht ein fast grenzenloses Gesundheitsangebot zur Verfügung. Zudem ist hier das größte Angebot an modernen und heilkräftigen Thermenlandschaften vorzufinden. Eine wunderbare, hügellose Landschaft und ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm sorgen dafür, dass Sie sich auch in Ihrer Freizeitgestaltung rundum wohlfühlen.

Stationäre Reha abgelehnt?

Ihr Ziel war es, eine Reha in Bad Füssing in Anspruch zu nehmen, die Krankenkasse hat dies jedoch abgelehnt?

Dann kommt eine ambulante Vorsorgekur als Alternative für Sie in Betracht.

Auch bei dieser Variante haben sie die Möglichkeit, die hohe Medizinkompetenz und die Heilwirkung des Thermalwassers in Bad Füssing zu nutzen.

Alle relevanten Heilmittel, darunter Massagen, manuelle Therapie, Naturfango und Thermalbäder, können Sie auf Rezept erhalten.

Ganzheitlicher Ansatz bei Physiotherapie Sigl

Wir hoffen, dass wir Ihre grundlegenden Fragen zum Thema „Reha Bad Füssing“ auf dieser Seite beantworten konnten. Abschließend möchten wir noch auf das Leistungsspektrum von Physiotherapie Sigl hinweisen. Wir sind zwar keine Reha-Einrichtung, dafür jedoch Ihr erfahrener Partner für ambulante Vorsorgekuren. Unser ganzheitlicher Therapieansatz setzt sich aus Physiotherapie, Krankengymnastik am Gerät und Naturheilkunde zusammen. Dank einer intelligenten Kombination verschiedener Behandlungen gewährleisten wir ein hohes Maß an Wirksamkeit und aktivieren auf diese Weise die Selbstheilungskräfte Ihres Körpers.


Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um weitere Informationen zu erhalten. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!

Ihr Weg zur Kur in Bad Füssing:



Anspruch

Anspruch auf eine Kur hat grundsätzlich jeder gesetzlich Versicherte der die medizinischen Voraussetzungen erfüllt. Eine ambulante Kur kann alle drei Jahre neu beantragt werden, ein stationärer Kuraufenthalt alle vier Jahre.

Ärztlicher Befund

Die medizinische Notwendigkeit einer Kur wird Ihnen Ihr behandelnder Arzt in einem Persönlichen Gespräch bescheinigen. Abhängig von Ihrem Gesundheitszustand wird er entscheiden ob eine ambulante Kur oder ein stationärer Kuraufenthalt für Ihre Genesung das richtige Mittel ist.

Antrag

Um Ihre Kur bei dem jeweiligen Kostenträger, wie Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle einreichen zu können, müssen Sie erst zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt einen Kurantrag erarbeiten, der die vorgesehene Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme enthält. Die Angabe Ihres Wunsch-Kurorts ist hier ebenfalls schon Teil des Antrags. Wichtig für den Kurantrag ist eine umfassende Begründung für die Notwendigkeit der Kur, die Ihr Arzt für Sie erstellt und die dem Kurantrag beigelegt werden muss.

Prüfung

Nachdem der Kurantrag eingereicht wurde, wird dieser durch den medizinischen Dienst oder den Vertrags- bzw. Amtsarzt genau geprüft und an die jeweiligen Kostenträger weitergeleitet.

Genehmigung

Ihre zuständige Krankenkasse, Ihre Rentenversicherung oder eine Beihilfestelle werden Ihren Kurantrag nach eine weiteren Prüfung im besten Falle genehmigen.

Ablehnung

Sollte Ihr Kurantrag abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit gegen die Ablehnung Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen. Dieser Widerspruch sollte zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt erarbeitet werden und bedarf der Schriftform. (ca. 50% der erstinstanzlich abgelehnten Anträge werden nach Widerspruch genehmigt!) Sollte der Widerspruch keinen Erfolg haben, bleibt als letzte Instanz eine Klage gegen die Ablehnung vor dem Sozialgericht.

Private Kur

Sollte Ihre Kur von den Kostenträgern abgelehnt werden, gibt es auch die Möglichkeit Ihre Kur selbst zu finanzieren. Bezahlen Sie selbst für Ihre Kur, übernehmen Sie nur die Kosten für die Übernachtungen im jeweiligen Kurort und 10% der Kosten für die Behandlungen, sowie die Rezeptgebühren. Ihr jeweiliger Kurarzt im Heilbad oder Kurort wird Ihnen nach einer Untersuchung die notwendigen Leistungen nach den Heilmittelrichtlinien verschreiben.

Kurort

Je nachdem ob Sie ein ambulante oder stationäre Kur beantragt haben, unterscheidet sich die Auswahl Ihres Kurorts. Frei gewählt werden kann ein anerkannter Kurort bei ambulanten Vorsorgeeinrichtungen. Wird eine stationäre Kur bzw. Vorsorgeleitung verordnet und genehmigt, wird Ihnen Ihre Krankenkasse eine Vertragseinrichtung empfehlen.

Dauer

Die Dauer einer Kur richtet sich normalerweise nach der Schwere Ihrer Erkrankung. Die Regeldauer für ambulante und stationäre Kuren ist im Moment etwa drei Wochen. Diese Dauer kann aber je nach Befund noch verlängert werden.

Kosten

Es werden 90% der Kurmittel (Thermalwasser, Physiotherapie...) von der Krankenkasse bezahlt die Kurarztkosten werden zu 100% übernommen. Zusätzlich zahlen verschiedene Krankenkassen auch einen Zuschuß für die Unterkunft oder Verpflegung in der Höhe bis zu 13,-€/pro Tag. Bitte klären Sie vor Ihrem Aufenthalt ob und in welcher Höhe Sie von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden. Sie haben bei der ambulanten Vorsorgekur die Möglichkeit Ihre Unterkunft, den Arzt und den Therapeuten frei zu wählen. Bitte klären Sie vor Kurantritt, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss bezahlt wird. Die Eigenbeteiligung liegt bei zehn Euro pro Verordnung und 10% der Kurmittel.

Bild mit Paar beim Nordic Walking
Bild mit Frau in Wellness Behandlung
Frau bei Massage
Therme Bad Füssing
Bild vom Kurort Bad Füssing
Sauna in Bad Füssing

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