Ihre Kur in Bad Füssing

Grenzenloses Gesundheitsangebot

Was ist eine Kur?

Die Kur ist ein wichtiges und effektives Mittel, um bereits bestehende Beschwerden durch eine spezielle Therapie zu lindern oder der Entstehung von Krankheiten vorzubeugen. Im Vordergrund eines Kuraufenthaltes steht die Anwendung mit sogenannten kurortspezifischen Heilmitteln. Im Falle Bad Füssings in Bayern ist es das sehr schwefelhaltige Thermalwasser, welches auch als Heilwasser bezeichnet wird.

Die Wirkung einer Therapie unter Anwendung des Füssinger Thermalwassers ist besonders hoch bei Beschwerden im Muskel, Sehnen und Gelenkbereich (z.B. Rückenschmerzen, Arthrosen, Rheumatische Erkrankungen...). Aber auch Hauterkrankung, Stoffwechselerkrankungen, Psychosomatische Erschöpfungszustände(Burnout) werden vom legendären Bad Füssinger Thermalwasser positiv beeinflusst. Selbst zur Reha nach einem Herzinfarkt wird ein Kuraufenthalt in dem niederbayerischen Ort empfohlen.

Gründe für eine Kur in Bad Füssing:

  • Fast grenzenloses Therapie- und Gesundheitsangebot
  • Zahlreiche Praxen, Reha-Angebote und Apotheken
  • Größtes Angebot an heilkräftigen und
    modernen Thermenlandschaften
  • Alle Einrichtungen stressfrei erreichbar – auch von der Klinik oder Fachklinik aus
  • 450 km Radwegenetz in nahezu
    hügelloser Landschaft
  • Gute Lage für Tagesausflüge
  • hohe Kompetenz und Erfahrung
    der Ärzte und Therapeuten
  • Ganzjährig vielfältiges Veranstaltungs-
    programm

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FAQ

Hier finden Sie eine Übersicht über häufig gestellte Fragen zum Thema ambulante Vorsorgekur in Bad Füssing.


Physiotherapeut Benjamin Sigl beantwortet in folgendem Video die wichtigsten Fragen zum Thema ambulante Vorsoge-Kuren:

Bild mit Frau auf Kur

Warum eine Kur in Bad Füssing?

Die „ambulante Vorsorgekur“, umgangssprachlich oft als offene Badekur bezeichnet, ist eine ideale Möglichkeit, stressfrei Urlaub zu machen und medizinische Vorsorge höchster Qualität in Anspruch zu nehmen. Durch die Kombination aus Schwefelthermalwasser (Heilwasser), physiotherapeutischer Behandlung und einem Ortswechsel nach Bad Füssing in Bayern potenziert sich der Behandlungserfolg bei einer ambulanten Vorsorgekur.

Wie lange dauert eine Kur?

Es ist empfehlenswert seine Kurmaßnahmen in einem Zeitraum vom 21 Tagen durchzuführen. Es werden auch Kuren in einem Zeitfenster von 14 Tagen genehmigt.

Was kostet eine Kur in Bad Füssing?

Es werden 90% der Kurmittel (Thermalwasser, Physiotherapie...)von der Krankenkasse bezahlt die Kurarztkosten werden zu 100% übernommen. Zusätzlich zahlen verschiedene Krankenkassen auch einen Zuschuß für die Unterkunft oder Verpflegung in der Höhe bis zu 13,-€/pro Tag Bitte klären Sie vor Ihrem Aufenthalt ob und in welcher Höhe Sie von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden.
Sie haben bei der ambulanten Vorsorgekur die Möglichkeit Ihre Unterkunft, Arzt-Praxen und den Therapeuten frei zu wählen.

Ihr Weg zur Kur in Bad Füssing:



Anspruch

Anspruch auf eine Kur hat grundsätzlich jeder gesetzlich Versicherte der die medizinischen Voraussetzungen erfüllt. Eine ambulante Kur kann alle drei Jahre neu beantragt werden, ein stationärer Kuraufenthalt alle vier Jahre.

Ärztlicher Befund

Die medizinische Notwendigkeit einer Kur wird Ihnen Ihr behandelnder Arzt in einem Persönlichen Gespräch bescheinigen. Abhängig von Ihrem Gesundheitszustand wird er entscheiden ob eine ambulante Kur oder ein stationärer Kuraufenthalt für Ihre Genesung das richtige Mittel ist.

Antrag

Um Ihre Kur bei dem jeweiligen Kostenträger, wie Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle einreichen zu können, müssen Sie erst zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt einen Kurantrag erarbeiten, der die vorgesehene Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme enthält. Die Angabe Ihres Wunsch-Kurorts ist hier ebenfalls schon Teil des Antrags. Wichtig für den Kurantrag ist eine umfassende Begründung für die Notwendigkeit der Kur, die Ihr Arzt für Sie erstellt und die dem Kurantrag beigelegt werden muss.

Prüfung

Nachdem der Kurantrag eingereicht wurde, wird dieser durch den medizinischen Dienst oder den Vertrags- bzw. Amtsarzt genau geprüft und an die jeweiligen Kostenträger weitergeleitet.

Genehmigung

Ihre zuständige Krankenkasse, Ihre Rentenversicherung oder eine Beihilfestelle werden Ihren Kurantrag nach eine weiteren Prüfung im besten Falle genehmigen.

Ablehnung

Sollte Ihr Kurantrag abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit gegen die Ablehnung Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen. Dieser Widerspruch sollte zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt erarbeitet werden und bedarf der Schriftform. (ca. 50% der erstinstanzlich abgelehnten Anträge werden nach Widerspruch genehmigt!) Sollte der Widerspruch keinen Erfolg haben, bleibt als letzte Instanz eine Klage gegen die Ablehnung vor dem Sozialgericht.

Private Kur

Sollte Ihre Kur von den Kostenträgern abgelehnt werden, gibt es auch die Möglichkeit Ihre Kur selbst zu finanzieren. Bezahlen Sie selbst für Ihre Kur, übernehmen Sie nur die Kosten für die Übernachtungen im jeweiligen Kurort und 10% der Kosten für die Behandlungen, sowie die Rezeptgebühren. Ihr jeweiliger Kurarzt im Heilbad oder Kurort wird Ihnen nach einer Untersuchung die notwendigen Leistungen nach den Heilmittelrichtlinien verschreiben.

Kurort

Je nachdem ob Sie ein ambulante oder stationäre Kur beantragt haben, unterscheidet sich die Auswahl Ihres Kurorts. Frei gewählt werden kann ein anerkannter Kurort bei ambulanten Vorsorgeeinrichtungen. Wird eine stationäre Kur bzw. Vorsorgeleitung verordnet und genehmigt, wird Ihnen Ihre Krankenkasse eine Vertragseinrichtung empfehlen.

Dauer

Die Dauer einer Kur richtet sich normalerweise nach der Schwere Ihrer Erkrankung. Die Regeldauer für ambulante und stationäre Kuren ist im Moment etwa drei Wochen. Diese Dauer kann aber je nach Befund noch verlängert werden.

Kosten

Es werden 90% der Kurmittel (Thermalwasser, Physiotherapie...) von der Krankenkasse bezahlt die Kurarztkosten werden zu 100% übernommen. Zusätzlich zahlen verschiedene Krankenkassen auch einen Zuschuß für die Unterkunft oder Verpflegung in der Höhe bis zu 13,-€/pro Tag. Bitte klären Sie vor Ihrem Aufenthalt ob und in welcher Höhe Sie von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden. Sie haben bei der ambulanten Vorsorgekur die Möglichkeit Ihre Unterkunft, den Arzt und den Therapeuten frei zu wählen. Bitte klären Sie vor Kurantritt, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss bezahlt wird. Die Eigenbeteiligung liegt bei zehn Euro pro Verordnung und 10% der Kurmittel.

Paar beim Nordic Walking in Bad Füssing
Wellness Behandlung nach Reha in Bad Füssing
Massage nach Reha
Therme Bad Füssing
Bild vom Kurort Bad Füssing
Sauna in Bad Füssing

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