Die Kur ist ein wichtiges und effektives Mittel, um bereits bestehende Beschwerden durch eine spezielle Therapie zu lindern oder der Entstehung von Krankheiten vorzubeugen. Im Vordergrund eines Kuraufenthaltes steht die Anwendung mit sogenannten kurortspezifischen Heilmitteln. Im Falle Bad Füssings in Bayern ist es das sehr schwefelhaltige Thermalwasser, welches auch als Heilwasser bezeichnet wird.
Die Wirkung einer Therapie unter Anwendung des Füssinger Thermalwassers ist besonders hoch bei Beschwerden im Muskel, Sehnen und Gelenkbereich (z.B. Rückenschmerzen, Arthrosen, Rheumatische Erkrankungen...). Aber auch Hauterkrankung, Stoffwechselerkrankungen, Psychosomatische Erschöpfungszustände(Burnout) werden vom legendären Bad Füssinger Thermalwasser positiv beeinflusst. Selbst zur Reha nach einem Herzinfarkt wird ein Kuraufenthalt in dem niederbayerischen Ort empfohlen.
Physiotherapeut Benjamin Sigl beantwortet in folgendem Video die wichtigsten Fragen zum Thema ambulante Vorsoge-Kuren:
Die „ambulante Vorsorgekur“, umgangssprachlich oft als offene Badekur bezeichnet, ist eine ideale Möglichkeit, stressfrei Urlaub zu machen und medizinische Vorsorge höchster Qualität in Anspruch zu nehmen. Durch die Kombination aus Schwefelthermalwasser (Heilwasser), physiotherapeutischer Behandlung und einem Ortswechsel nach Bad Füssing in Bayern potenziert sich der Behandlungserfolg bei einer ambulanten Vorsorgekur.
Es werden 90% der Kurmittel (Thermalwasser, Physiotherapie...)von der Krankenkasse bezahlt die Kurarztkosten werden zu 100% übernommen. Zusätzlich zahlen verschiedene Krankenkassen auch einen Zuschuß für die Unterkunft oder Verpflegung
in der Höhe bis zu 13,-€/pro Tag Bitte klären Sie vor Ihrem Aufenthalt ob und in welcher Höhe Sie von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden.
Sie haben bei der ambulanten Vorsorgekur die Möglichkeit Ihre Unterkunft, Arzt-Praxen
und den Therapeuten frei zu wählen.
Ja. Auch nach den Reformen im Gesundheitswesen gibt es ambulante Vorsorgeleistungen (früher amb. Badekur) die von den Sozialversicherungsträgern bezahlt werden.
Sehr interessant dabei:
Ambulante Vorsorgeleistungen (Kuren) können nicht nur zur Behandlung einer bestehenden Erkrankung, sondern auch zur Krankheitsverhütung (Prävention) beantragt werden.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie diese Leistungen jetzt alle drei Jahre beantragen, bei medizinischer Notwendigkeit auch öfter. Sie sollten Ihren Kurantrag mindestens zwei Monate vor der geplanten Kurmaßnahme
bei der Krankenkasse einreichen. Den Antrag sollte der behandelnde Arzt Ihres Vertrauens / Hausarzt ausfüllen. Diesem entstehen im Falle einer Bewilligung keinerlei negative Folgen für sein Budget! Wird der Antrag abgelehnt, können
und sollten Sie - am besten mit Unterstützung Ihres Arztes - schriftlich dagegen Widerspruch einlegen.
TIPP:
Die von den Krankenkassen angegebenen Gründe für die Ablehnung sollten im Widerspruchsschreiben entkräftet bzw. widerlegt werden. Z.B.: Die Heilmittel am Heimatort werden nicht ausreichend wahrgenommen!) Ihr Gegenargument:
Die Verordnungsmengen sind durch die Einschränkungen Ihres Arztes stark begrenzt. Die Richtwerte Ihres behandelnden Arztes lassen oftmals eine angemessene Verordnungszahl nicht zu. Speziell hierbei kann Ihnen ein Therapeut aus
dem Kurort beratend zur Seite stehen. Sollte es bei der Ablehnung bleiben, gibt es trotzdem die Möglichkeit sich in Bad Füssing Behandlungen verordnen zu lassen oder auch Rezepte von zu Hause mitzubringen.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie auch nach der aktuellen Gesundheitsreform bei medizinischer Notwendigkeit weiterhin Anspruch auf Heilmittel. Neben der bekannt sehr guten Wirkung des Thermalwassers sind Heilmittel Schwerpunkte einer wirkungsvollen Therapie bei allen orthopädischen sowie rheumatischen Erkrankungen! Deshalb können Sie selbstverständlich diese wirksamen Behandlungen der modernen Physio-Therapie, wie z. B. Massagen, Krankengymnastik, etc., die in den Heilmittelrichtlinien vorgesehen sind, auch weiterhin von einem Vertragsarzt verordnet bekommen. Auch ein Vertragsarzt am Heimatort kann grundsätzlich Heilmittel verordnen, die dann natürlich am Kurort durchgeführt werden können.
Die maximale Verordnungsmenge beträgt bei Heilmitteln pro Rezept im Regelfall sechs Einheiten pro Behandlungsart. Welche Heilmittel bei welchen Erkrankungen angewandt werden sollen, ist in einem Heilmittelkatalog erläutert. Dieser Katalog liegt jedem Arzt vor.
Ab 01.01.2013 keine Praxisgebühren beim Arzt. Bei Verordnung von Heilmittel müssen Sie die vom Gesetzgeber festgelegte Selbstbeteiligung entrichten. Diese Regelung gilt sowohl bei ambulanten Vorsorgeleistungen (ehemalige Badekur) wie
auch im Bereich der ambulanten Krankenbehandlung (Chipkarte).
Bei genehmigten Kuren:
weiterhin keine Zuzahlungen bei Verordnung individueller Maßnahmen (Bewegungstraining, Ernährungsberatung usw.)
Freie verordnungsfähigkeit der medizinisch notwendigen Kurmittel durch den Badearzt-Praxen z,B.: Thermalbäder, Naturfango, Massagen, Krankengymnastik usw. Eventuell Kurkostenzuschuß in Höhe von bis zu 16.- EUR Tag / Person durch Ihre Krankenkasse.
Anspruch auf eine Kur hat grundsätzlich jeder gesetzlich Versicherte der die medizinischen Voraussetzungen erfüllt. Eine ambulante Kur kann alle drei Jahre neu beantragt werden, ein stationärer Kuraufenthalt alle vier Jahre.
Die medizinische Notwendigkeit einer Kur wird Ihnen Ihr behandelnder Arzt in einem Persönlichen Gespräch bescheinigen. Abhängig von Ihrem Gesundheitszustand wird er entscheiden ob eine ambulante Kur oder ein stationärer Kuraufenthalt für Ihre Genesung das richtige Mittel ist.
Um Ihre Kur bei dem jeweiligen Kostenträger, wie Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle einreichen zu können, müssen Sie erst zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt einen Kurantrag erarbeiten, der die vorgesehene Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme enthält. Die Angabe Ihres Wunsch-Kurorts ist hier ebenfalls schon Teil des Antrags. Wichtig für den Kurantrag ist eine umfassende Begründung für die Notwendigkeit der Kur, die Ihr Arzt für Sie erstellt und die dem Kurantrag beigelegt werden muss.
Nachdem der Kurantrag eingereicht wurde, wird dieser durch den medizinischen Dienst oder den Vertrags- bzw. Amtsarzt genau geprüft und an die jeweiligen Kostenträger weitergeleitet.
Ihre zuständige Krankenkasse, Ihre Rentenversicherung oder eine Beihilfestelle werden Ihren Kurantrag nach eine weiteren Prüfung im besten Falle genehmigen.
Sollte Ihr Kurantrag abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit gegen die Ablehnung Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen. Dieser Widerspruch sollte zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt erarbeitet werden und bedarf der Schriftform. (ca. 50% der erstinstanzlich abgelehnten Anträge werden nach Widerspruch genehmigt!) Sollte der Widerspruch keinen Erfolg haben, bleibt als letzte Instanz eine Klage gegen die Ablehnung vor dem Sozialgericht.
Sollte Ihre Kur von den Kostenträgern abgelehnt werden, gibt es auch die Möglichkeit Ihre Kur selbst zu finanzieren. Bezahlen Sie selbst für Ihre Kur, übernehmen Sie nur die Kosten für die Übernachtungen im jeweiligen Kurort und 10% der Kosten für die Behandlungen, sowie die Rezeptgebühren. Ihr jeweiliger Kurarzt im Heilbad oder Kurort wird Ihnen nach einer Untersuchung die notwendigen Leistungen nach den Heilmittelrichtlinien verschreiben.
Je nachdem ob Sie ein ambulante oder stationäre Kur beantragt haben, unterscheidet sich die Auswahl Ihres Kurorts. Frei gewählt werden kann ein anerkannter Kurort bei ambulanten Vorsorgeeinrichtungen. Wird eine stationäre Kur bzw. Vorsorgeleitung verordnet und genehmigt, wird Ihnen Ihre Krankenkasse eine Vertragseinrichtung empfehlen.
Die Dauer einer Kur richtet sich normalerweise nach der Schwere Ihrer Erkrankung. Die Regeldauer für ambulante und stationäre Kuren ist im Moment etwa drei Wochen. Diese Dauer kann aber je nach Befund noch verlängert werden.
Es werden 90% der Kurmittel (Thermalwasser, Physiotherapie...) von der Krankenkasse bezahlt die Kurarztkosten werden zu 100% übernommen. Zusätzlich zahlen verschiedene Krankenkassen auch einen Zuschuß für die Unterkunft oder Verpflegung in der Höhe bis zu 13,-€/pro Tag. Bitte klären Sie vor Ihrem Aufenthalt ob und in welcher Höhe Sie von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden. Sie haben bei der ambulanten Vorsorgekur die Möglichkeit Ihre Unterkunft, den Arzt und den Therapeuten frei zu wählen. Bitte klären Sie vor Kurantritt, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss bezahlt wird. Die Eigenbeteiligung liegt bei zehn Euro pro Verordnung und 10% der Kurmittel.